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Unser Beitrag in V.I.-PEOPLE

Abgeltungssteuer 2009:

Hier einige Auswirkungen auf Ihre aktuelle und künftige Geldanlage

Die ab 2009 neu eingeführte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ist angesichts der gravierenden Auswirkungen bereits heute in die Entscheidung über Ihre Geldanlage einzubeziehen.

Die Eckpunkte im Überblick

Künftig wird für private Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag fällig, die bereits an der Quelle von Inlandsbanken oder Kapitalgesellschaften abgeführt werden muss. Hinzu kommt die Kirchensteuer, die insoweit nicht mehr als Sonderausgabe abzugsfähig ist. Anleger werden bis 2011 jedoch ein Wahlrecht erhalten, die Kirchensteuer bereits über die Bank oder im Nachhinein bei der Veranlagung berücksichtigen zu lassen.

Betroffene Anlageformen

Das neue Verfahren gilt für alle Kapitaleinkünfte sowie für Börsen- und Termingeschäfte. Also insbesondere für Zinsen, Dividenden, Investmentfondserträge, GmbH-Ausschüttungen, Optionsprämien, Einnahmen aus Finanzinnovationen, für Spekulationsgewinne auf Wertpapiere und Einnahmen aus nach 2004 abgeschlossenen Lebensversicherungen.

Wegfall der Spekulationsfrist

Zusätzlich belastend wirkt der Wegfall der Spekulationsfrist bei Aktiengeschäften. Damit werden ab 2009 Gewinne aus Wertpapierverkäufen generell steuerpflichtig. Im Gegenzug können allerdings auch realisierte Verluste in vollem Umfang geltend gemacht werden. Die Steuerpflicht auf Verkäufe auch nach mehr als 12 Monaten gilt allerdings nur für ab 2009 erworbene Wertpapiere. Die Beschränkung auf Neufälle zwingt demnach nicht zu Massenverkäufen bis Ende 2008.

UNSER TIPP: Besonders im Bereich von Zertifikaten und Optionsscheinen sollte darauf geachtet werden, dass diese spätestens im Herbst 2008 fällig werden. Dadurch können frei gewordene Gelder noch vor Jahreswechsel reinvestiert werden.

Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens

Für Privatpersonen entfällt das Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass Dividenden, GmbH-Gewinnausschüttungen und Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren - statt wie bisher mit 50 Prozent - künftig in voller Höhe der Besteuerung unterliegen, dies dann allerdings im Rahmen der pauschalen Abgeltungssteuer.

Bemessungsgrundlage und Werbungskosten

Rechengrundlagen für die Abgeltungssteuer 2009 sind die jeweiligen Bruttoeinnahmen oder Kursgewinne. Ein gesonderter Werbungskostenabzug für Depot- oder vergleichbare Kosten entfällt. Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag werden in bisheriger Höhe zu einem Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst (801 Euro für Ledige; 1.602 Euro für Verheiratete).

UNSER TIPP: Zur Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags sollten Sie wie bisher Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Damit können Sie den Abzug der Abgeltungssteuer bis zu dieser Höhe vermeiden.

Veranlagungsoption

Für Anleger mit hohem Einkommen und entsprechendem Steuersatz bringt der pauschale Abzug der Abgeltungssteuer sicherlich eine Entlastung. Da auch die Kapitalerträge künftig im Steuerbescheid fehlen, mindert sich die Progression der übrigen Einkünfte. Sofern Ihr Steuersatz unter 25 Prozent liegt, sollten Sie Kapitaleinnahmen in Ihrer Steuererklärung im Rahmen einer Option nach Ihrem individuellen Tarif besteuern lassen. Bereits abgeführte Abgeltungssteuern werden dann angerechnet. Auch ausländische Kapitaleinkünfte sind weiterhin im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu deklarieren.

Weitere Tipps, Empfehlungen und Anlageformen im Abgeltungs-Check finden Sie auch unter: www.barth-steuerberatung.de/abgeltungssteuer

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Beitrag der Datev eG


Einen Beitrag der Datev eG zur Abgeltungssteuer 2009 finden Sie  hier.

 

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