Baulohnabrechnung

SPEZIALFALL BAULOHNABRECHNUNG – MIT UNS SCHNELL UND UNKOMPLIZIERT

Bei der Baulohnabrechnung gibt es viele steuer- und sozialrechtliche Anforderungen zu beachten. Daher sind unsere Mitarbeiter auch in diesem Bereich stets auf dem aktuellen gesetzlichen Stand. Um die ordnungsgemäße Abrechnung müssen Sie sich also keine Gedanken machen. Durch die Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum können Sie sich auf eine absolut sichere und vertrauenswürdige Verarbeitung und Archivierung Ihrer Daten verlassen.

Stets gut beraten sein

Sie haben jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite für alle auftretenden Fragen rund um die Baulohnabrechnung.

Aufwand reduzieren und Zeit gewinnen

Ihre Mitarbeiter müssen sich kein komplexes Fachwissen zur aktuellen Gesetzeslage aneignen. Auch Routinearbeiten, wie z. B. das Verteilen der Abrechnungen, nehmen wir Ihnen ab. So können Sie die Ressourcen für wichtige andere Unternehmensaufgaben einsetzen.

Flexibilität nutzen

Welche Art der Zusammenarbeit Sie sich wünschen, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen. Sie haben die Möglichkeit, einen Teil der Aufgaben selbst im Unternehmen abzuwickeln, oder Sie überlassen uns die gesamten Aufgaben rund um Ihre Personalabrechnung – ganz nach Ihren Anforderungen.

  • Erfassung der Lohndaten oder Übernahme der elektronischen Lohndaten aus Ihrem
    Zeiterfassungs- oder Lohnvorerfassungsprogramm
  • Termingerechte Erstellung der Baulohnabrechnung und Durchführung der gesetzlich
    vorgeschriebenen elektronischen Datenübermittlung an Sozialkassen,
    Sozialversicherungsträger, Finanzämter, Banken und Krankenkassen
  • Führen von Arbeitszeitkonten und Berechnung von Urlaubsgeld
  • Zeitnahe Bereitstellung der Lohnauswertungen (auf Wunsch auch online am PC)
  • Versand der Brutto/Netto-Abrechnung direkt an Ihre Arbeitnehmer
  • Erstellung der Zahlungsaufträge für den elektronischen Zahlungsverkehr mit Ihrer Bank
  • Berechnung des voraussichtlichen Brutto- bzw. Nettogehalts für Arbeitnehmer
  • Vorwegabrechnung bei Austritten
  • Erstellung von Bescheinigungen (z. B. Arbeitsbescheinigung, Erstattung Lohnfortzahlung U1 / U2)
  • Bearbeitung von Pfändungen
  • Erstellung von Statistiken (z. B. Übersicht über Stundenlöhne oder Personalkosten)
  • Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Archivierungspflicht
  • Beratung zu lohnsteuer-, sozialversicherungs- und tarifrechtlichen Fragen
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