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SteuererklärungDie laufende Steuerdeklaration ist ein Kernbereich bei der Beratung unserer Mandate. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten geht es hier insbesondere um die permanente Optimierung der Steuerumgebung. Die Steuerberatung ist ein dynamischer Prozess, der von der Zusammenarbeit des Mandanten mit dem Berater lebt. Diese Kommunikation ermöglicht uns als Berater, wirtschaftliche Entscheidungshilfen zu bieten, und die Ideen des Mandanten um die steuerlich bedeutsamen Folgen zu bereichern. Bei der laufenden Steuerberatung liegt unsere besondere Kompetenz in der Betreuung und Beratung von mittelständischen Einzel-, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie von Privatversonen mit allen anfallenden steuerlichen und rechtlichen Problemen.
Anleger und ImmobilienbesitzerEs gibt viele Möglichkeiten Kapital zu investieren. Eine nach wie vor renditestarke und steuerlich durchaus lukrative Möglichkeit stellt die Investition in Immobilien und die anschließende Vermietung dar. Bereits im Rahmen des Kaufs der Immobilie unterstützen wir Sie bei den Berechnungen, welche Investition sich lohnt und welche nicht. Auch die Frage der Finanzierung will gut beraten sein. Oftmals wird beim Immobilienkauf mit anschließender Vermietung nicht in vollem Umfang berücksichtigt, welche laufenden Kosten auf den Immobilienbesitzer zukommen. Wir unterstützen Sie bei den anfänglichen Problemen, damit Sie eine verlässliche Kalkulation erstellen können. Nach dem Kauf wollen auch die Fragen der laufenden Abwicklung inklusive der Nebenkostenabrechnung bedacht sein. Hilfestellung durch einen kompetenten Berater kann in diesem Fall sehr hilfreich sein. Nicht zuletzt die Frage nach der korrekten Erfassung der Vermietungstätigkeit für die Einkommensbesteuerung muss gelöst werden. Schenkung/ErbschaftDurch gestalterische und vorausschauende Planungen im schenkungsteuerlichen Bereich lassen sich spätere Steuerbelastungen gezielt minimieren. Aufgrund einer relativ hohen Steuerprogression innerhalb der Schenkung- und Erbschaftsteuer können dadurch hohe Steuerforderungen bereits im Vorfeld vermieden werden. Insbesondere bei Übergang von Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und Grundstücken können Beratungen im Vorfeld die notwendigen Weichen stellen, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden. Auch innerhalb der reinen Deklaration ist noch genügend Potential vorhanden, um Einsparungen bei Vermögensübergängen zu erzielen.
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