Kassenführung
Zwei Welten von Kassensystemen: digital oder analog?
In Deutschland existiert derzeit keine Registrierkassenpflicht! Sie sind also nicht verpflichtet eine elektronische Registrier- oder PC-Kasse für die Aufzeichnung Ihrer Bargeschäfte zu verwenden. Sie können die Dokumentation der Geschäftsvorfälle auch handschriftlich durchführen.
Mit der Einführung elektronischer Kassen- und Computersysteme im Jahr 1981 entwickelten sich parallel zu den handschriftlichen Aufzeichnungen elektronische Kassensysteme, welche die Erfassung von Bargeschäften wesentlich einfacher und schneller dokumentieren konnten.
Sie verwenden eine elektronische Registrierkasse:
Der Gesetzgeber hat dem Steuerbetrug wieder einmal den Kampf angesagt. Besonders die Bargeldbranche (Bäcker, Metzger, Wirte etc.) ist in den Fokus gerückt. Dies bedeutet, dass sich die Rahmenbedingungen rund um Ihre elektronische Registrierkasse in den letzten Jahren deutlich verändert haben.
Was jetzt bei elektronischen Kassen unter anderem gilt und welche Nichtbeanstandungsgrenzen noch relevant sind, erfahren Sie über dieses Video.
Sie verwenden zur Führung der Kasse eine Software:
Betroffen hiervon sind beispielsweise die Führung von Kassen über Excel, PC-Kassen oder die Ipad-Varianten.
In den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) werden die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen konkretisiert.
Im Wesentlichen werden durch die GoBD folgende Anforderungen geregelt:
- Zeitgerechte Erfassung und Ordnung von Grund(buch)aufzeichnungen
- Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen
- Aufbewahrungspflicht von elektronischen Belegen, Daten aus Vorsystemen und Stammdaten
- Sonstiges (Umfang/Felder der Buchaufzeichnungen und Buchungssätze)
Die Kassenerfassung über Excel bietet im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung nicht mehr die notwendigen Möglichkeiten, um die Anforderungen an die GoBD zu erfüllen. Zudem fehlen wichtige zukunftsorientierte Funktionen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
Wir empfehlen deshalb ab dem Jahr 2020 nicht mehr den Einsatz von reinen Excel-Kassen !!!
Unsere Empfehlung ab dem Jahr 2020:
Wenn Sie bereits eine elektronische Registrierkasse verwenden, überprüfen Sie die notwendigen Vorgaben. Sollten Sie mit Excel ihre Kassenaufzeichnungen führen, stellen Sie sofort auf eine neue Software um !!!
Wir halten uns bei unseren Empfehlungen streng an den Vorgaben der DATEV eG. Sicherlich gibt es auch Fremdsoftware (z.B. Lexware etc.) die eine zertifizierte Kassenerfassung ermöglichen.
Damit wir allerdings Kassendaten in unsere Buchführungssysteme problemlos einlesen und wir im Extremfall Sie auch unterstützen können, sind wir auf die Verwendung von DATEV Produkten oder Empfehlungen angewiesen.
Empfohlene Produkte seitens der DATEV eG sind:
Informieren Sie sich hier auch über DATEV Kassenarchiv online oder DATEV Kassenbuch online: