Überbrückungshilfe

Anträge für Überbrückungshilfe II können nun gestellt werden

Unternehmen können nun die Überbrückungshilfen II für den Förderzeitraum von September bis Dezember 2020 beantragen.

Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni – August) an. Es werden einige Änderungen am Programm vorgenommen:

  • Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
    • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
    • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
  • Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge vom 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
  • Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
    • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten)
    • 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
    • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch)
  • Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
  • Bei der Schlussabrechnungen sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Wie bei Phase I erfolgt die Antragstellung über einen prüfenden Dritten, demnach über uns als Steuerberater.

WICHTIG: Die Antragsfrist endet zum 31.03.2021 !!!

Wir sind eine zertifizierte Steuerkanzlei und antragsberechtigt !!!

Wir haben uns bei dem BMWI registrieren lassen und sind eine zugelassene Steuerkanzlei die wirksame Anträge auf Überbrückungshilfe für Sie stellen kann. Und dies völlig unabhängig davon ob Sie Mandant von unserer Kanzlei sind. Auch nicht mandatierte Unternehmen können wir unterstützen.

Bei der Informationsbeschaffung setzen wir überwiegend auf unserer System KANZLEI.digital. Wir klären alle notwendigen Angaben über unser Datev-System sofern Sie bereits Mandant von uns sind. Sollten Sie kein Mandat sein bzw. weitere Angaben benötigt werden, klären wir das über Videokonferenz oder Telefonkonferenz.

Wir unterstützen Sie: Was wir hierzu von Ihnen benötigen

Um den Bearbeitungsprozess in Gang zu setzen, verwenden Sie bitte vorerst ausschließlich nachstehendes für Sie unverbindliches Kontaktformular. Sie erhalten dadurch eine Bestätigungs-Mail mit Angaben was wir noch zusätzlich von Ihnen benötigen.

Wir werden uns dann zeitnah telefonisch bei Ihnen zur Absprache der weiteren Vorgehensweise bei Ihnen melden.

[contact-form-7 id=“6962″ title=“Ueberbrueckungshilfe“]

Die Antragsfrist endet am 31.03.2021 !!!!

Anträge werden durch unsere Kanzlei bei Einreichung aller Unterlagen bis 2 Wochen vor Fristende angenommen und bearbeitet.

Wir benötigen in jedem Falle vor Arbeitsaufnahme eine anlassbezogene Bevollmächtigung von Ihnen. Ergänzen Sie ihren Firmennamen und lassen Sie uns diese Vollmacht nach Unterzeichnung elektronisch zukommen. Sie versichern in der Vollmacht unter anderem alle Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen wahrheitsgemäß abgegeben zu haben. Außerdem finden Sie in der Vollmacht Regelungen zu unserer Vergütung. An dieser Stelle bereits der Hinweis, dass auch diese Kosten im Rahmen der Überbrückungshilfe bezuschusst werden.

Lassen Sie sich das folgende Dokument ausdrucken. Setzen Sie die jeweiligen Kreuze und erteilen Sie uns die wenigen Auskünfte. Nach Erledigung senden Sie uns dieses Dokument bitte wieder unterzeichnet per Email zurück.

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung April 2019 bis Dezember 2019 (evtl. als Jahresübersicht)
  • Summen- und Saldenliste Dezember 2019
  • Umsatzsteuervoranmeldungen April 2019 bis Dezember 2019 (sofern vorhanden bzw. als Jahreszusammenstellung)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung Januar 2020 bis aktuell 2020 (evtl. als Jahresübersicht)
  • Summen- und Saldenliste aktuell 2020
  • Umsatzsteuervoranmeldungen Januar 2020 bis aktuell 2020 (sofern vorhanden bzw. als Jahreszusammenstellung)
  • Kopie der Bewilligungsbescheide aller bereits erhaltenen Förderungen (Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Novemberhilfe etc.)
  • Kopie Ihres letzten Einkommensteuerbescheides (bestens 2019)
  • Kopie Ihres Personalausweises bzw. Kopie des Handelsregister-Auszuges
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (falls vorliegend)

Sollten Sie Buchführungsmandant von uns sein, brauchen Sie sich selbstverständlich nicht um diese Unterlagen kümmern. Wir haben hierzu alles im Haus.

Wir setzen uns nach Verarbeitung Ihrer Angaben und Auswertungen mit Ihnen per Videokonferenz oder per Fernbetreuung in Verbindung und besprechen alle Ergebnisse. Es erfolgt auch eine erste Einschätzung der Zuschusshöhe. Die erforderlichen Prognosen zu den Fixkosten für die Fördermonate werden ebenfalls besprochen und ad hoc aktualisiert. Der Antrag wir dadurch in den Status „übermittelbar“ gestellt.

Nach Klärung aller Details und der Freigabe durch Sie erfolgt die Beantragung durch uns über die Online-Plattform des BMWI. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf eines Ihrer Konten.

FAQ – Katalog zur Überbrückungshilfe des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt Fragen und Antworten zu dem aktuellen Rechtsstand der Überbrückungshilfe.

Informieren Sie sich bei Bedarf weiter unter:

FAQ-Katalog Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Join Discussion

1 Comment

  • Dietmar Barth 26. Januar 2021 at 22:25

    Überbrückungshilfe

Comments are closed.