Ihre Bestätigung zur Überbrückungshilfe 4

Nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) sind bei Erst- und Änderungsanträgen zur Überbrückungshilfe IV im Antragsformular drei zusätzliche Pflichtfelder auszufüllen sind:

  • „Von welchen staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ist das Unternehmen aktuell betroffen?“
  • „Von welchen branchenweiten Schwierigkeiten im Zuge der Corona-Pandemie ist das Unternehmen aktuell betroffen?“
  • „Von welchen unternehmensindividuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist das Unternehmen aktuell betroffen?“

Hintergrund ist, dass anders als zu Beginn der Pandemie und im langen Lockdown bis Mai 2021 nun nach der Aufhebung fast aller Corona-Maßnahmen die Gründe für Umsatzeinbrüche vielschichtig sind und in vielen Fällen nicht zweifelsfrei auf die Corona-Pandemie zurückgeführt werden können. Die Antragsberechtigung in den Überbrückungshilfen ist aber stets unmittelbar an die Coronabedingtheit des Umsatzeinbruchs gekoppelt.

Füllen Sie bitte alle Felder aus. Diese Angaben sind dann Bestandteil des Antrages.

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FAQ – Katalog des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt Fragen und Antworten zu dem aktuellen Rechtsstand der Überbrückungshilfe und Neustarthilfe.

Informieren Sie sich bei Bedarf weiter unter:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie