Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022

Die Wirtschaftshilfen gehen als Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 in die Verlängerung.

Die Corona-Pandemie ist längst noch nicht überstanden. Daher werden die entsprechenden Hilfsmaßnahmen verlängert:

Sie können seit dem Jahreswechsel die Überbrückungshilfe IV beantragen. Sie wird für die Monate Januar bis einschließlich März 2022 gezahlt. Mit der Überbrückungshilfe werden Ihre betrieblichen Fixkosten bezuschusst. Der maximale Förderbetrag liegt wie bei der Überbrückungshilfe III bei 10 Mio. € pro Monat.

Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe, die in ihrem Haupterwerb einen monatlichen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % innerhalb des Zeitraums von Januar 2022 bis März 2022 erleiden, erhalten für jeden Monat eine Überbrückungshilfe IV.

In den Genuss der Neustarthilfe 2022 kommen Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte (vor allem in der Film- und Medienbranche) sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten. Die Hilfen für diesen Personenkreis werden jetzt auf die Monate Januar bis März 2022 verlängert.

Um in den Genuss der Neustarthilfe Plus zu kommen, müssen Sie unternehmerisch tätig sein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie Einkünfte als Freiberufler oder Gewerbetreibender erzielen. Sie können auch dann unternehmerisch tätig sein, wenn Sie an einer Personengesellschaft (z. B. GbR) beteiligt sind. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit als Haupttätigkeit ausüben. Dies ist der Fall, wenn Sie 51 % Ihrer Einkünfte aus dieser Tätigkeit beziehen, höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen, bei einem deutschen Finanzamt registriert sind und die Überbrückungshilfe III Plus nicht in Anspruch genommen haben.

WICHTIG: Beachten Sie die jeweils geltenden Antragsfristen je Programm !!!

Wir sind eine zertifizierte Steuerkanzlei und antragsberechtigt !!!

Wir haben uns bei dem BMWI registrieren lassen und sind eine zugelassene Steuerkanzlei die wirksame Anträge auf Überbrückungshilfe für Sie stellen kann. Und dies völlig unabhängig davon ob Sie Mandant von unserer Kanzlei sind. Auch nicht mandatierte Unternehmen können wir unterstützen.

Bei der Informationsbeschaffung setzen wir überwiegend auf unserer System KANZLEI.digital. Wir klären alle notwendigen Angaben über unser Datev-System sofern Sie bereits Mandant von uns sind. Sollten Sie kein Mandat sein bzw. weitere Angaben benötigt werden, klären wir das über Videokonferenz oder Telefonkonferenz.

Ihre Kosten für den Antrag

Unsere Kosten für die Beantragung der Wirtschaftshilfen werden ganz oder teilweise vom Zuschussgeber übernommen !!!

In besonderen Fällen erfolgt sogar eine Erstattung über 100%. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an.

Wir unterstützen Sie: Was wir hierzu von Ihnen benötigen

Um den Bearbeitungsprozess in Gang zu setzen, verwenden Sie bitte vorerst ausschließlich nachstehendes für Sie unverbindliches Kontaktformular. Sie erhalten dadurch eine Bestätigungs-Mail mit Angaben was wir noch zusätzlich von Ihnen benötigen.

Wir werden uns dann zeitnah telefonisch bei Ihnen zur Absprache der weiteren Vorgehensweise bei Ihnen melden.

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WICHTIG: Beachten Sie die jeweils geltenden Antragsfristen je Programm !!!

Anträge werden durch unsere Kanzlei bei Einreichung aller Unterlagen bis 3 Wochen vor Fristende angenommen und bearbeitet.

Wir benötigen in jedem Falle vor Arbeitsaufnahme eine anlassbezogene Bevollmächtigung von Ihnen. Ergänzen Sie ihren Firmennamen und lassen Sie uns diese Vollmacht nach Unterzeichnung elektronisch zukommen. Sie versichern in der Vollmacht unter anderem alle Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen wahrheitsgemäß abgegeben zu haben. Außerdem finden Sie in der Vollmacht Regelungen zu unserer Vergütung. An dieser Stelle bereits der Hinweis, dass auch diese Kosten im Rahmen der Überbrückungshilfe bezuschusst werden.

Lassen Sie sich das folgende Dokument ausdrucken. Setzen Sie die jeweiligen Kreuze und erteilen Sie uns die wenigen Auskünfte. Nach Erledigung senden Sie uns dieses Dokument bitte wieder unterzeichnet per Email zurück.

Sofern bereits ein Antrag auf Überbrückungshilfe 3 durch unsere Kanzlei gestellt wurde, reichen eventuell verkürzte Angaben Ihrerseits aus.

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III sind erstmals auch Besonderheiten bezüglich der förderfähigen Fixkosten zu beachten. So sind beispielsweise Aufwendungen für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen auch noch teilweise für das Jahr 2020 zuschussfähig. Auch Kosten für den Warenverbrauch bei Saisonartikeln und verderblicher Ware.

Informieren Sie sich vorab über nachstehende Checklisten:

Wir benötigen für die Beantragung der Überbrückungshilfe 4 zwingend von Ihnen: Bestätigung Corona-bedingter Umsatzeinbruch

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung Januar 2019 bis Dezember 2019 (evtl. als Jahresübersicht)
  • Summen- und Saldenliste Dezember 2019
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung Januar 2020 bis Dezember 2020 (evtl. als Jahresübersicht)
  • Summen- und Saldenliste Dezember 2020
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung Januar 2021 bis aktuell 2021 (evtl. als Jahresübersicht)
  • Summen- und Saldenliste aktuell 2021
  • Aufstellung aller bereits erhaltenen Förderungen (Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Novemberhilfe etc.)
  • Kopie Ihres letzten Einkommensteuerbescheides (bestens 2019)
  • Kopie Ihres Personalausweises bzw. Kopie des Handelsregister-Auszuges
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (falls vorliegend)

Sollten Sie Buchführungsmandant von uns sein, brauchen Sie sich selbstverständlich nicht um diese Unterlagen kümmern. Wir haben hierzu alles im Haus.

Wir setzen uns nach Verarbeitung Ihrer Angaben und Auswertungen mit Ihnen per Videokonferenz oder per Fernbetreuung in Verbindung und besprechen alle Ergebnisse. Es erfolgt auch eine erste Einschätzung der Zuschusshöhe. Die erforderlichen Prognosen zu den Fixkosten für die Fördermonate werden ebenfalls besprochen und ad hoc aktualisiert. Der Antrag wir dadurch in den Status „übermittelbar“ gestellt.

Nach Klärung aller Details und der Freigabe durch Sie erfolgt die Beantragung durch uns über die Online-Plattform des BMWI. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf eines Ihrer Konten.

FAQ – Katalog des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt Fragen und Antworten zu dem aktuellen Rechtsstand der Überbrückungshilfe und Neustarthilfe.

Informieren Sie sich bei Bedarf weiter unter:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie